Methoden: Rechte und Lizenzen
Rechte klären
Zu klärende rechtliche Fragen (ggf. Beratung in Rechtsabteilung, Datenschutzbeauftragte*r der Forschungseinrichtungen einholen, Verträge einsehen usw.):
Zum Urheberrecht und den Verwertungsrechten
- Gelten die generierten Forschungsdaten als „Werke“ mit ausreichender Schöpfungshöhe und genießen sie damit urheberrechtlichen Schutz?
- Oder sind die Forschungsdaten ggf. durch Leistungsschutzrechte geschützt?
- Wer ist der*die Urheber*in? Gibt es ggf. weitere Personen, die an dem Werk mitgearbeitet haben und daher Mit-Urheberschaft besitzen?
- Gibt es ggf. vertragsrechtliche Vorgaben von FörderinstitutionenFörderinstitutionen sind all jene Einrichtungen, die wissenschaftliche Forschung finanziell fördern, also Stiftungen, Vereine oder andere Organisationen. Die meisten dieser Einrichtungen im internationalen Raum haben dabei Richtlinien für das Forschungsdatenmanagement (FDM) von Forschungsprojekten eingeführt, d. h. eine mögliche finanzielle Förderung ist an Bedingungen und Forderungen zum Umgang mit Forschungsdaten geknüpft. Zu den bekanntesten Förderinstitutionen im deutschsprachigen Raum gehören das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) selbst, die Bildungs- und Wissenschaftsministerien der Bundesländer, die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), die Volkswagenstiftung oder der Österreichische Wissenschaftsfonds (FWF) sowie der Schweizer Nationalfonds (SNF). Weiterlesen und anderen Drittmittelgebenden?
- Wurden die Forschungsdaten wissenschaftlich eigenständig oder weisungsgebunden generiert?
- Stehen die Forschenden in einem Dienstverhältnis und ist die Schaffung von Werken Gegenstand des Arbeitsvertrages oder gibt es ggf. weitere arbeitsvertragliche Regelungen? Gehen die Nutzungsrechte ggf. auf den Arbeitgeber über?
- Gibt es allgemeine Regelungen an der Forschungsinstitution zur Urheberschaft an im Rahmen eines Dienstverhältnisses erstellten Werken?
- Gibt es an der Forschungsinstitution ggf. Musterverträge zur Einräumung von Nutzungsrechten?
Zu Rechten betroffener Dritter (Urheberrecht, Datenschutz und Persönlichkeitsrechte)
- Werden in den Forschungsdaten personenbezogene DatenPersonenbezogene Daten sind: 'alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (betroffene Person) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser Person sind, identifiziert werden kann;...' (EU-DSGVO Artikel 4 Nr. 1, 2016; BDSG §46 Abs. 1, 2018; BlnDSG §31, 2020). Weiterlesen verarbeitet? Liegt eine Einwilligung der Betroffenen zur Verarbeitung vor? Sind die Daten anonymisiert? (vgl. Artikel zum Datenschutz, informierte Einwilligung, Anonymisierung und Pseudonymisierung)
- Sind urheberrechtlich geschützte Inhalte Dritter in den Forschungsdaten enthalten? Sind hierfür die Nutzungsrechte eingeholt worden? Oder stehen diese Inhalte unter freier Lizenz und ist diese mit der geplanten Lizenz der Forschungsdaten kompatibel? Sind die Lizenzangaben gemäß der Lizenzbedingungen korrekt angebracht?
- Gibt es Bilder oder Videos mit darauf erkennbaren Personen in den Forschungsdaten? Liegt eine Zustimmung dieser Personen zur Veröffentlichung und Verbreitung vor? Oder wurden die Personen entfernt oder unkenntlich (mittels Filters) gemacht?
Lizenzierung
Exkurs: Creative-Commons-Lizenzen
Creative-Commons-Lizenzen sind weit verbreitete, standardisierte Lizenzverträge, die sich aus verschiedenen Bausteinen zusammensetzen. Die einzelnen Bausteine legen jeweils eine Bedingung für die Wiederverwendung fest, werden mit Symbolen visualisiert und haben einen hohen Wiedererkennungswert, sodass Nachnutzende schnell verstehen, was sie bei einer Nachnutzung beachten müssen.
BAUSTEINE
BY Attribution – Der Name des*der Urheber*in muss genannt werden.
NC Non-Commercial – Das Werk darf nicht kommerziell verwertet werden.
ND No Derivates – Das Werk darf nicht verändert werden.
SA Share Alike – Weitergabe des Werkes nur unter gleichen Bedingungen (Lizenz)
Quelle: Creative Commons-Lizenzen, Shaddim lizenziert unter CC-BY-4.0
Aus den Bausteinen setzen sich dann die weltweit rechtsgültigen Lizenzverträge zusammen: CC 0, CC BY, CC BY-SA, CC BY-NC, CC BY-NC-SA, CC BY-ND und CC BY-NC-ND. CC 0 stellt einen Urheberrechtsverzicht dar, die CC BY ist ein Beispiel für eine sehr offene Lizenz, während CC BY-ND eher restriktiv ist, da das Werk nicht angepasst und verändert werden darf.
Wird ein unter einer CC-Lizenz angebotenes Material in einem anderen Beitrag verwendet, ist die CC-Lizenz dieses Beitrags von der ursprünglichen Lizenz des Materials abhängig und mitunter sind verschiedene Lizenzvarianten nicht kompatibel (Klimpel, 2019). Das ist z. B. der Fall, wenn ein unter CC BY-SA veröffentlichtes Foto in einem unter CC BY zu veröffentlichendem Artikel verwendet wird. Die exakte Lizenz des Artikels wäre ebenfalls die CC BY-SA.
Für die Veröffentlichung und Archivierung von Forschungsdaten kann nicht per se eine bestimmte CC-Lizenz empfohlen werden, denn vertragliche Vereinbarungen, die Art der Daten, ihre Entstehung und (womöglich sensiblen) Inhalte legen erst im konkreten Anwendungsfall die geeignete Lizenz fest. Für eine wissenschaftliche Textpublikation hat sich jedoch bereits die CC BY-Lizenz durchgesetzt und wird zudem von der DFG empfohlen (DFG, 2014).
Auswahl der passenden CC-Lizenz
Für die Auswahl der passenden Lizenz müssen folgende Fragen von der lizenzgebenden Person beantwortet werden:
Wenn keine anderen CC-lizensierten Materialien verwendet wurden:
Darf mein Werk bearbeitet werden? Wenn ja, dürfen die Bearbeitungen geteilt werden? Wenn ja, unter denselben Bedingungen? Sind kommerzielle Nutzungen des Werks erlaubt?
Bei Verwendung von CC-lizenziertem Material:
Unter welcher Lizenz ist das Material veröffentlicht? Ist diese Lizenz mit meiner angestrebten Lizenz kompatibel oder bestimmt sie diese?
Lizenzangabe in Beiträgen
Generell sollen (CC-)Lizenzen enthalten (TUM, 2023, pp. 6):
Name der Lizenz, Version der Lizenz (bei mehreren Versionen wie z. B. den CC-Lizenzen z. B. 3.0, 4.0…), Link zur Lizenz bzw. zum Lizenztext und ggf. auch das Logo/Bild
Beispiel
Lizenzangaben bei Verwendung von Werken Dritter im eigenen Werk:
Bei Verwendung von „gemischten Werken mit uneinheitlichen Lizenzen“ müssen Lizenzhinweise immer direkt am Werk angebracht werden, also Lizenzangabe, Quelle/Urheber*in und Lizenzlink in der Bildunterschrift eines geschützten Bildes.
Beispiel
Quelle: Collaborative work 1, Cocomaterial lizensiert unter CC 0 1.0 1Für dieses Bild müssten laut Lizenz die Urhebenden nicht genannt werden, trotzdem ist es sinnvoll, die Quelle anzugeben, um die Rechtssicherheit belegen zu können und die Urhebenden zu honorieren.
Aber auch bei selbst erstelltem Bildmaterial, das dieselbe Lizenz wie das Gesamtwerk hat, wird empfohlen, den Quellen- und Lizenzverweis direkt am Bildmaterial anzubringen.
Beispiel
siehe: Wegweiser
Literatur
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG). (2014). Appell zur Nutzung offener Lizenzen in der Wissenschaft. Information für die Wissenschaft Nr. 6. https://www.dfg.de/foerderung/info_wissenschaft/2014/info_wissenschaft_14_68/
Klimpel, P. (2019): Bearbeitungen frei lizenzierter Inhalte richtig kennzeichnen. iRight.info
https://irights.info/artikel/bearbeitungen-frei-lizenzierter-inhalte-richtig-kennzeichnen/29555Universitätsbibliothek Technische Universität München (TUM) (2023). Handreichung zu rechtlichen Aspekten des Forschungsdatenmanagements.
https://mediatum.ub.tum.de/doc/1690463/document.pdf