Übung 1
Personenbezogene Daten sind laut DSGVO:
„[A]lle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (betroffene Person) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser Person sind, identifiziert werden kann …“ (EU-DSGVO Artikel 4 Nr. 1, 2016).
Aufgabe:
In der Definition werden bereits einige personenbezogene Daten genannt. Welche Daten fallen unter den Begriff der personenbezogenen Daten noch? Recherchieren Sie im Internet und erstellen Sie eine Liste mit den wichtigsten Daten für Ihre persönliche Ablage.
Es existieren viele Arten von personenbezogenen Daten. Die folgende Übersicht nennt die wichtigsten personenbezogenen Informationen:
- Allgemeine Personendaten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Geburtsort, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Beruf, Ausbildung, Familienstand, Nationalität, Vorstrafen …)
- Kennziffern (Pass- und Personalausweisnummer, Steuer-ID, Sozialversicherungsnummer, Krankenkassennummer, Matrikelnummer …)
- Physische und genetische Daten (Größe, Statur, Augenfarbe, Haut- und Haarfarbe …)
- Online-Kennungen (IP-Adresse, Standortdaten, Cookies …)
- Bankdaten (Kontonummer, Kreditkartennummer, Geldinstitut, Kontostand …)
- Vermögenswerte (Immobilien, Fahrzeuge, Kfz-Kennzeichen, Zulassungsdaten, Schulden, Einkommen …)
- Kundendaten (Bestellungen, Account-Informationen, Benutzerprofile …)
- Werturteile (Zeugnisse, Urkunden, Abschlüsse …)
Darüber hinaus definiert die DSGVO weitere Informationen, die zu den besonders sensiblen personenbezogenen Daten gehören:
- ethnische Herkunft
- politische Meinungen und Einstellungen
- weltanschauliche Überzeugungen
- sexuelle Orientierung
- soziale Identität