Übung 1
Fallbespiel:
Zwei Forschende der Freien Universität Berlin interviewen 500 Personen, die in ihrem Leben bereits mehrfach Diskriminierung erfahren haben. Die Ergebnisse dieser qualitativen Untersuchung führen die Forschenden in einer Datenbank zusammen, die sie auf einem Rechner der Universität speichern.
Was denken Sie? Wem gehören in diesem Fallbeispiel die Forschungsdaten und wem die Datenbank? Den Forschenden, den Beforschten, der Freien Universität Berlin, allen … ?
Die Antwort ist keineswegs trivial, denn in diesem Fallbeispiel können viele Rechtsbereiche betroffen und die Rechtslage dementsprechend komplex sein. Im Folgenden finden Sie eine schematische Aufstellung der möglichen betroffenen Rechte und Rechte-Inhabenden.
Quelle: Rechtsinhaberschaft von Forschungsdaten, Brettschneider, P. (2020),lizensiert unter CC-BY 4.0 International
Konkret für obiges Fallbeispiel bedeutet das:
- Hardware:
- Eigentum am Datenträger/Rechner/Server: Freie Universität Berlin
- Datenbank:
- Rechte an der Datenbank: Forschende
- Datenbankherstellerrecht: Freie Universität Berlin
- Daten – Interview/Sprachwerk: Forschende ggf. Mit-Urheberschaft der Interviewten
- Bei Verarbeitung personenbezogener Daten: die Interviewten (Einwilligung einholen)
- Ggf. Nutzungsrechte beim Arbeitgeber (siehe §§ 43, 69b UrhG)
Aber nicht jede Forschungsarbeit stellt sich rechtlich so komplex dar. Der folgende Artikel soll Ihnen Richtlinien und Hilfestellungen geben, was Sie beachten und welche rechtliche Fragen Sie frühzeitig klären sollten, um mögliche Rechtsstreitigkeiten zu umgehen und rechtssichere Daten zu erhalten.
Literatur und Quellenangaben
Brettschneider, P. (2020). Wem „gehören“ Forschungsdaten?. https://doi.org/10.5281/zenodo.3763031
Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte. (UrhG, 2021). Urheberrechtsgesetz. https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/