Datenschutz
Datenschutz beinhaltet Maßnahmen gegen ein unrechtmäßiges Erheben, Speichern, Teilen und Nachnutzen von personenbezogenen DatenPersonenbezogene Daten sind: 'alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (betroffene Person) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser Person sind, identifiziert werden kann;...' (EU-DSGVO Artikel 4 Nr. 1, 2016; BDSG §46 Abs. 1, 2018; BlnDSG §31, 2020). Weiterlesen. Der Datenschutz stützt sich auf das Recht der Selbstbestimmung von Individuen in Bezug auf den Umgang mit ihren Daten und ist in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz und in den entsprechenden Gesetzen der Bundesländer verankert. Ein Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Literatur und Quellenangaben
Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG, 2018). Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten in der Berliner Verwaltung (Berliner Datenschutzgesetz – BlnDSG) vom 13. Juni 2018. Berliner Vorschriften- & Rechtsprechungsdatenbank. https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-DSGBE2018V1IVZ
Bundesdatenschutzgesetz. (BDSG, 2018). Bundesdatenschutzgesetz. Bundesministerium der Justiz (BMJ). https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_2018/
Europäische Datenschutz-Grundverordnung. (EU-DSGVO, 2016). Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016. intersoft consulting. https://dsgvo-gesetz.de