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GlossareintragOpen Access

Open Access

Open Access bezeichnet den freien, kostenlosen, ungehinderten und barrierefreien Zugang zu wissenschaftlichen Erkenntnissen und Materialien. Für eine weitere rechtssichere Nachnutzung der Materialien durch Dritte müssen die Urhebenden mittels Lizenzvertrages die Nutzungsrechte an ihren Werken einräumen. Die freien CC-LizenzenCreative-Commons-Lizenzen sind von der Non-Profit-Organisation Creative Commons vorgefertigte Lizenzverträge, mit denen die Urheberrechtsinhabenden der Öffentlichkeit die Nutzungsrechte am eigenen kreativen Werk einräumen können. Sobald ein unter CC-Lizenz stehendes Werk im Sinne des Lizenzvertrages von Dritten genutzt wird, kommt der Vertrag zustande (TUM, 2023, p. 5). Weiterlesen spezifizieren bspw. genau, wie Daten und Materialien weitergenutzt werden dürfen.

Bei der Veröffentlichung von wissenschaftlichen Inhalten gibt es zwei Wege: Der goldene Weg bezeichnet die Open-Access-Erstveröffentlichung von wissenschaftlichen Texten meist in Monografien o. Ä., der grüne Weg die Zweitveröffentlichung auf institutionellen Repositorien oder Webseiten der Autor*innen (Open-Access Network, 2023).

Literatur und Quellenangaben