Pseudonymisierung
Die Pseudonymisierung ist „die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, in der die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden können“ (BlnDSG §31, 2020; EU-DSGVO Artikel 4 Nr. 5, 2016).
Übliche Strategien sind der Ersatz des Eigennamens (durch einen Buchstaben oder einen anderen Namen) oder die Verschleierung der Forschungsorte durch die Nennung fiktiver Ortsnamen. Oft werden auch die Forschungsregionen nicht expliziert.
Literatur und Quellenangaben
Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG, 2018). Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten in der Berliner Verwaltung (Berliner Datenschutzgesetz – BlnDSG) vom 13. Juni 2018. Berliner Vorschriften- & Rechtsprechungsdatenbank. https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-DSGBE2018V1IVZ
Europäische Datenschutz-Grundverordnung. (EU-DSGVO, 2016). Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016. intersoft consulting. https://dsgvo-gesetz.de