Recht am eigenen Bild
Das Recht am eigenen Bild besagt, dass jede Person selbst entscheiden kann, ob und wo sein Bild veröffentlicht wird. Für eine Verbreitung und Veröffentlichung eines Fotos mit hierauf erkennbaren Personen bedarf es sowohl in Printmedien als auch im Internet nach §22 des Kunsturhebergesetzes der Zustimmung der abgebildeten Person1 Zum genauen Gesetztext siehe Kunsturhebergesetzes (KUG) unter: https://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__22.html.