Sensible Daten
Einen eigenen Teilbereich innerhalb der personenbezogenen DatenPersonenbezogene Daten sind: 'alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (betroffene Person) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser Person sind, identifiziert werden kann;...' (EU-DSGVO Artikel 4 Nr. 1, 2016; BDSG §46 Abs. 1, 2018; BlnDSG §31, 2020). Weiterlesen bilden die sog. besonderen Kategorien personenbezogener Daten. Ihre Definition geht auf den EU-DSGVO Artikel 9 Abs. 1, 2016 zurück, der besagt, dass es sich hierbei um Angaben über
- ethische Herkunft (z. B. Hautfarbe)
- politische Meinungen (z. B. Mitgliedschaft in einer politischen Partei)
- religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen (z. B. Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft)
- Gewerkschaftszugehörigkeit
- Gesundheit (z. B. Krankheit)
- Sexualleben und sexueller Orientierung (z. B. Besuch entsprechender Lokale)
der Betroffenen handelt. Hierunter fallen auch genetische und biometrische Daten (z. B. Fingerabdruck) zur Identifizierung einer natürlichen Person. Laut Datenschutz-Grundverordnung gelten diese Angaben als „sensibel“, weil ihre Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung erhebliche Risiken für die Betroffenen mit sich bringen kann. Sie unterliegen daher besonderen Pflichten und Verarbeitungsbedingungen. Grundsätzlich gilt, dass zur VerarbeitungDer Begriff der 'Verarbeitung' ist definiert als 'jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung;' (BlnDSG §31, 2020; EU-DSGVO Artikel 4 Nr. 2, 2016). Die Verarbeitung bezeichnet also jegliche Form der Arbeit mit personenbezogenen Daten, von der Erhebung bis zur Löschung. Weiterlesen personenbezogener Daten das EinverständnisInformierte Einwilligung (informed consent) meint die Zustimmung der Forschungsteilnehmenden zur Teilnahme an einem Forschungsvorhaben auf der Basis umfangreicher und verständlicher Informationen. Die Ausgestaltung einer informierten Einwilligung muss dabei sowohl ethische Grundsätze als auch datenschutzrechtliche Anforderungen adressieren. Weiterlesen der betroffenen Personen einzuholen ist. Ausnahmen gelten, wenn die Daten von der betroffenen Person selbst öffentlich gemacht wurden oder ein erhebliches öffentliches Interesse besteht (EU-DSGVO Artikel 9 Abs. 2, 2016).
Gerade in ethnografischen Forschungsvorhaben entstehen regelmäßig personenbezogene Daten, die laut Datenschutz-Grundverordnung in hohem Maße als sensibel gelten.
Literatur und Quellenangaben
Europäische Datenschutz-Grundverordnung. (EU-DSGVO, 2016). Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016. intersoft consulting. https://dsgvo-gesetz.de