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GlossareintragVerarbeitung personenbezogener Daten

Verarbeitung personenbezogener Daten

Der Begriff der „Verarbeitung“ ist definiert als „jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung;“ (BlnDSG §31, 2020; EU-DSGVO Artikel 4 Nr. 2, 2016). Die Verarbeitung bezeichnet also jegliche Form der Arbeit mit personenbezogenen Daten, von der Erhebung bis zur Löschung.

Literatur und Quellenangaben

  • Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG, 2018). Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten in der Berliner Verwaltung (Berliner Datenschutzgesetz – BlnDSG) vom 13. Juni 2018. Berliner Vorschriften- & Rechtsprechungsdatenbank. https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-DSGBE2018V1IVZ

  • Europäische Datenschutz-Grundverordnung. (EU-DSGVO, 2016). Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016. intersoft consulting. https://dsgvo-gesetz.de