Logo

Suche in DATA AFFAIRS

LerneinheitAnonymisierung und Pseudonymisierung

Definition

Anonymisierung und Pseudonymisierung werden häufig synonym verwendet, doch sollten beide Begriffe unterschieden werden:

1) Unter Anonymisierung, (die aus dem Griechischen als „Namenslosigkeit“ übersetzt werden kann), versteht man die Verfremdung von Daten mit PersonenbezugPersonenbezogene Daten sind: 'alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (betroffene Person) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser Person sind, identifiziert werden kann;...' (EU-DSGVO Artikel 4 Nr. 1, 2016; BDSG §46 Abs. 1, 2018; BlnDSG §31, 2020). Weiterlesen in so weitreichender Form, dass ein Rückschluss auf die Person gar nicht oder nur mit einem unverhältnismässig hohen Aufwand möglich ist. Zentral dabei ist das unwiderrufliche Löschen der Informationen über die betroffenen Personen – Forschungspartner*innen und etwaige Dritte – sodass eine Re-Identifikation und De-Anonymisierung verhindert oder zumindest erschwert wird. Sobald Daten anonymisiert wurden, gelten sie nicht mehr als personenbezogen und fallen – rechtlich gesehen – nicht mehr in den Anwendungsbereich der DSGVO.

2) Auch bei der Pseudonymisierung werden im Prozess der Datenaufbereitung die Personenbezüge ersetzt, umschrieben oder soweit verändert, dass die Betroffenen nicht ohne weiteres, d. h. nicht ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen re-identifiziert werden können. Anders als bei der Anonymisierung werden die direkt identifizierenden Merkmale wie Namen und Adressen jedoch nicht vernichtet/gelöscht, sondern vom Material getrennt und besonders gesichert verwahrt. Somit bleiben die Personenbezüge rückführbar und die Betroffenen gelten bei pseudonymen Daten im Gegensatz zu anonymen Daten weiterhin als re-identifizierbar.

Datenschutzrechtlich liegt der Unterschied zwischen Pseudonymisierung und Anonymisierung also darin, dass im ersteren Fall Daten über z. B. eine gesonderte Schlüsseldatei Personen wieder zugeordnet werden können, während diese Möglichkeit bei der Anonymisierung ausgeschlossen wird (Imeri, Klausner & Rizolli, 2023, p. 244).

Wichtig ist, dass Verfahren der Anonymisierung bzw. Pseudonymisierung für jedes Forschungsvorhaben entwickelt bzw. an die jeweiligen Feldbedingungen und den Zweck der Anonymisierung/Pseudonymisierung angepasst werden müssen. Durch kreative, an die lokalen Verhältnisse adaptierte Pseudonymisierungen, ist Ethnograf*innen eine dichte Beschreibung der von ihnen untersuchten Lebensverhältnisse möglich.

Eine Sonderform der Pseudonymisierung bildet die Fiktionalisierung, in der personenbezogene Daten zum Schutz der Persönlichkeitsrechte durch fiktive Elemente ersetzt, ergänzt und narrativ umgestaltet werden.