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LerneinheitNachnutzung

Einführung

Die Nachnutzung von Forschungsdaten ist keine grundsätzlich neue Idee, sondern schon immer Bestandteil wissenschaftlichen Arbeitens gewesen, mit der Digitalisierung eröffnen sich nur neue Wege. So lag z. B. das Ziel der 1949 in den USA gegründeten Human Relation Area Files (HRAF), einem Non-Profit-Zusammenschluss von Universitäten, Colleges, Bibliotheken und Forschungseinrichtungen darin, (bereits veröffentlichte) ethnografische Texte, Bildmaterialien sowie später auch Filmaufnahmen zu sammeln, thematisch sowie nach Regionen sortiert zu verschlagworten und Wissenschaftler*innen für interkulturelle Vergleichsstudien zur Verfügung zu stellen. Die Texte und Bilder wurden in stark verkleinerter Form auf Mikrofiche-Folien (Files) gespeichert, die dann mit speziellen Vergrößerungsgeräten gelesen werden konnten. Diese Technologie erleichterte die Materialsammlung für Vergleichsstudien, aber auch Sekundäranalysen enorm. Heute sind HRAF-Dokumente digital zugänglich und werden laufend erweitert1siehe Webseite: https://hraf.yale.edu/.

Mit fortschreitender DigitalisierungDigitale Daten werden durch Digitalisierung hergestellt, indem analoge Materialien in Formate überführt werden, die sich für eine elektronische Speicherung auf digitalen Datenträgern eignen. Digitale Daten haben den Vorteil, dass sie effizient und fehlerfrei vervielfacht, geteilt und maschinell verarbeitet werden können. Weiterlesen und der Forderung nach Open Science'Der Begriff Open Science bündelt … Strategien und Verfahren, die allesamt darauf abzielen, ... alle Bestandteile des wissenschaftlichen Prozesses über das Internet offen zugänglich und nachnutzbar zu machen. Damit sollen Wissenschaft, Gesellschaft und Wirtschaft neue Möglichkeiten im Umgang mit wissenschaftlichen Erkenntnissen eröffnet werden' (AG Open Science, 2014). Weiterlesen rückt die Nachnutzung von Forschungsdaten zunehmend ins Zentrum. Forschungsdaten aus öffentlich geförderter Forschung werden als Gemeinschaftsgut betrachtet, das in digitalisierter Form möglichst offen zugänglich und nutzbar sein sollte. Im besten Fall sind die Daten dabei kostenfrei abrufbar (Open AccessOpen Access bezeichnet den freien, kostenlosen, ungehinderten und barrierefreien Zugang zu wissenschaftlichen Erkenntnissen und Materialien. Für eine weitere rechtssichere Nachnutzung der Materialien durch Dritte müssen die Urhebenden mittels Lizenzvertrages die Nutzungsrechte an ihren Werken einräumen. Die freien CC-Lizenzen spezifizieren bspw. genau, wie Daten und Materialien weitergenutzt werden dürfen. Weiterlesen) und offen lizenziertIn einem Lizenzvertrag oder über eine offene Lizenz legen die Rechteinhabenden fest, wie und unter welchen Bedingungen das eigene urheberrechtlich geschützte Werk durch Dritte verwendet und oder verwertet werden darf. Weiterlesen, sodass sie nachgenutzt werden können, ohne die Datengebenden kontaktieren und um Erlaubnis fragen zu müssen. Voraussetzung dafür ist ein wechselseitiges Vertrauensverhältnis zwischen den Datengebenden und Datennehmenden: Erstere sollten ihre Daten sorgfältig gemäß datenschutzrechtlicher und forschungsethischer Anforderungen aufbereiten und das Nachnutzungspotential für Dritte genau prüfen (vgl. Artikel Archivierung, Datenschutz, informierte Einwilligung). Ist bei qualitativen Forschungsdaten mit sensiblen Themen ein offener Zugriff nicht möglich, sollten Verträge festlegen, wie Daten genutzt werden können. Nachnutzende wiederum sollten wertschätzend mit den vorgefundenen Daten umgehen, die Datengebenden durch Zitation honorieren und einen Datenmissbrauch in jedem Falle unterlassen (RatSWD, 2023, p. 33; DGfE, 2020, p. 4). Ein verantwortungsbewusster und reflektierter Umgang mit bereits bestehenden Daten – gegenüber Datengebenden und inkludierten Dritten – ist für die Re-Analyse unverzichtbar. Um bei letzterer Willkürlichkeit und Fehlinterpretationen zu vermeiden, sollten sich Nachnutzende anhand der Kontextinformationen (vgl. Artikel Datendokumentation) genauestens mit den Hintergründen der Forschung und der Art und Beschaffenheit der vorliegenden Daten auseinandersetzen. Ferner sollten sie ihre eigene (ethnografische) Position und Perspektive als Nachnutzende berücksichtigen und in die neue Analyse und Argumentation miteinfließen lassen (Huber, 2019, p. 8). Insbesondere bei personenbezogenenPersonenbezogene Daten sind: 'alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (betroffene Person) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser Person sind, identifiziert werden kann;...' (EU-DSGVO Artikel 4 Nr. 1, 2016; BDSG §46 Abs. 1, 2018; BlnDSG §31, 2020). Weiterlesen und sensiblen DatenEinen eigenen Teilbereich innerhalb der personenbezogenen Daten bilden die sog. besonderen Kategorien personenbezogener Daten. Ihre Definition geht auf den EU-DSGVO Artikel 9 Abs. 1, 2016 zurück, der besagt, dass es sich hierbei um Angaben über Weiterlesen stellt sich eine Nachnutzung datenschutzrechtlich als schwierig dar.